Leichtkrafträder mit mehr als 50 ccm und höchstens 125 ccm Hubraum
und nicht mehr als 11kW Leistung.
Bei Fahrern unter 18 Jahren muss es auf 80 km/h
bauart-bedingte Höchstgeschwindigkeit gedrosselt sein.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
Theoretische und praktische Ausbildung mit anschliessenden
Prüfungen in Theorie und Praxis
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