Krafträder mit und ohne Beiwagen
Nach zwei Jahren prüfungsfreie Aufhebung der Beschränkung
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
Theoretische und praktische Ausbildung mit anschliessenden Prüfungen in Theorie und Praxis
und nicht mehr als 25kW Leistung und einem
Verhältnis von Motorleistung/zGM von nicht mehr als 0,16 kW/kg