Kraftwagen bis 3500 kg zGM
und nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser Fahrersitz.
Mitgeführt werden darf
a) ein Anhänger bis 750 kg zGM
oder
b) ein Anhänger, dessen zGM
nicht grösser als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs
sein darf.
Hierbei darf jedoch die Summe aus zGM des ziehenden Fahrzeugs
und der zGM des Anhängers 3500 kg nicht überschreiten.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
Theoretische und praktische Ausbildung mit anschliessenden Prüfungen in Theorie und Praxis