Die Ausbildungklasse B


Die Fahrerlaubnis für

Kraftwagen bis 3500 kg zGM
und nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser Fahrersitz.

Mitgeführt werden darf

a) ein Anhänger bis 750 kg zGM

oder

b) ein Anhänger, dessen zGM nicht grösser als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs sein darf.
Hierbei darf jedoch die Summe aus zGM des ziehenden Fahrzeugs und der zGM des Anhängers 3500 kg nicht überschreiten.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre

Theoretische und praktische Ausbildung mit anschliessenden Prüfungen in Theorie und Praxis

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