Kraftwagen bis 3500 kg zGM
und nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser Fahrersitz
einschliesslich eines Anhängers,
dessen Grösse nur noch durch
die max. zulässige Anhängelast des ziehenden Fahrzeugs begrenzt ist.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
Praktische Ausbildung mit anschliessender praktischer Prüfung
(Der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist Voraussetzung)