Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen
mit einer bauart-bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h
(mit Anhänger von nicht mehr als 25 km/h Höchstgeschwindigkeit)
und für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge
mit einer bauart-bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
(auch mit Anhänger)
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
Theoretische Ausbildung mit anschliessender theoretischer Prüfung