Die Ausbildungklasse L


Die Fahrerlaubnis für

Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen
mit einer bauart-bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h
(mit Anhänger von nicht mehr als 25 km/h Höchstgeschwindigkeit)

und für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge
mit einer bauart-bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
(auch mit Anhänger)

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre

Theoretische Ausbildung mit anschliessender theoretischer Prüfung

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