Fahrschule Schaefer

Klasse B 197

(Klasse B mit Schlüsselzahl 197)
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anlage 9


Im Zuge der technischen Weiterentwicklung von Mobilität und Kraftfahrzeugen
scheint sich das Zeitalter von Verbrennungsmotoren dem Ende zu nähern.
Die zunehmende Anzahl von mittels automatischer Kraftübertragung schadstoffoptimierten
oder auch mit Elektoantrieb ausgestatteten Kraftfahrzeugen auf unseren Straßen
macht es für die automobile Zukunft heutiger Fahranfänger zunehmend weniger notwendig,
während der praktischen Fahrerlaubnisprüfung noch größten Wert
auf die Bedienung von Kupplungspedal und Schalthebel zu legen.

Der Gesetzgeber ermöglicht deshalb seit April 2021 Fahranfängern, die Prüfung auf einem Kfz mit Automatik abzulegen und trotzdem die Berechtigung zu erlangen,
ein Kfz der Klasse B mit Schaltung zu führen.
Vorraussetzung ist allerdings, daß genügend Übungsstunden auf einem Schaltwagen durchgeführt wurden
und die erworbene Schaltkompetenz durch Fahrschule/Fahrlehrer festgestellt wurde.

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 17a (4)

Da in vielen Familien immer noch auch Autos mit Schaltgetriebe im Bestand sind,
legen wir in unserer Fahrschule auch Wert darauf,
daß in der Ausbildung ausreichend Schaltkompentenz erworben wird.
Aus diesem Grund bilden wir die komplette Grundausbildung
sowie einen großen Teil der Sonderfahrten noch auf Fahrzeugen mit Schaltung aus,
erst in der Reife- und Teststufe erfolgt der Umstieg auf das Kfz mit Automatik.
Der Schüler lernt so rechtzeitig genug sein Prüfungsfahrzeug kennen
und sammelt schon in der Fahrschule Erfahrung sowohl mit Schaltwagen als auch im Umgang mit Automatikfahrzeugen.

Nach über einem Jahr Erfahrung mit "B 197" ist unser Fazit:

- es kommt auf diese Weise nicht zu zusätzlichen Fahrstunden

- in der Prüfung kann man sich voll auf das Wesentliche,
nämlich das eigene Verhalten im Verkehr konzentrieren.