"Begleitetes Fahren" mit 17 Jahren
Jugendliche können jetzt schon mit 16,5 Jahren in einer Fahrschule mit der Fahrausbildung für die Klasse B beginnen
und nach bestandener Fahrprüfung zu ihrem 17. Geburtstag eine Fahrberechtigung für das Begleitete Fahren erwerben.
Sie sind dann berechtigt, zusammen mit einem in die Fahrberechtigung namentlich eingetragenen Begleiter und beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, als Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilzunehmen.
Als Begleitperson kommt jeder Erwachsene in Betracht, der das 30. Lebensjahr vollendet hat,
selbst seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist und
bei dem keine Belastung mit mehr als drei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg vorliegt.
In Hessen müssen die Eltern der Jugendlichen entscheiden, ob ihre Kinder an diesem Modellprojekt teilnehmen dürfen.
Die Eltern entscheiden auch, ob - außer ihnen selbst - etwa weitere Personen als Begleiter der 17-Jährigen in die vorläufige Fahrberechtigung eingetragen werden sollen.
Die Promillegrenze der 17-Jährigen, sowie auch der Begleiter, richtet sich
- wie für jeden anderen Fahrzeugführer auch -
nach den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes.
Die "Fahrberechtigung mit 17" wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres,
ohne weitere Prüfung, zur vollwertigen Fahrerlaubnis der Klasse B.
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Wir bieten für interessierte Eltern der bei uns in Ausbildung befindlichen Teilnehmer am BF 17,
sowie auch für eventuelle weitere Begleiter, ein 90-minütiges Einführungs-Seminar an,
bei dem weitere Details dieses Modellversuches,
insbesondere die Aufgabe der Begleiter beim Fahren des Jugendlichen, sowie Versicherungsfragen erläutert
und auftretende Fragen beantwortet werden.